Liebe Katzenbesitzer,
seit dem 1.1.2025 gilt das Ortsrecht der Stadt Münster, sowie auch in den angrenzenden Kreisen, bzgl. der Kastration und Kennzeichnung „freigehender“ Katzen.
Bitte beachten Sie die Pflicht zur Kennzeichnung und Kastration ihrer Freigänger.
Vielen Dank, Ihre Tierarztpraxis Dr. Frank Vennemann
