Seit dem 3.7.2011 endete die Übergangsfrist, in der die gut lesbare Tätowierung, der Kennzeichnung mit dem Mikrochip für die Ausstellung des EU-Heimtierausweises gleichgesetzt wurde. Der Mikrochip ist seitdem alleinige vorgeschriebene Kennzeichnungsmöglichkeit. Diese Regelung gilt nur für Tiere (Hunde, Katzen und Frettchen) für die ein EU-Heimtierausweis ausgestellt wurde. Für die Kennzeichnung der „20/40 er Hunde“ ist der Chip schon lange Pflicht. Der Mikrochip wird schmerzarm /-frei an die linke Halsseite implantiert und enthält eine 15stellige Zahlenkombination. Entgegen landläufiger Meinung enthält der Chip keine sonstigen Daten bzgl. Halter oder Tier. Eine Meldung des Tieres nebst Kennzeichnung bei Tasso, dem deutschen Haustierregister oder Petmaxx (siehe Links) ist sinnvoll, damit die Rückverfolgung der Chipnummer möglich wird.